Hauptseite | Bibliothekswesen | Bibliothek
Bibliothek
Das Wort "Bibliothek" kommt aus dem Griechischen und bedeutet wörtlich "Buchbehälter, Bücherkasten, Aufbewahrungsort für Bücher", vom griechischen "théke - Kasten, Behälter, Aufbewahrungsort".
Jede größere Büchersammlung wird Bibiothek genannt. Das gilt sowohl für private, der Öffentlichkeit nicht zugängliche Sammlungen als auch für öffentliche Bibliotheken. Letztere heißen auch Bücherei - besonders kleinere kommunale Bibliotheken werden oft alternativ Bücherei genannt. Wenn auch Tonträger, Landkarten, Bilder und Handschriften zum Bestand einer Bibliothek gehören, kann sie auch Mediathek? (seltener: Mediothek) genannt werden.
Eine Bibliothek sammelt und ordnet unter archivarischen, ökonomischen und synoptischen Gesichtspunkten publizierte Information für die Benutzer und macht sie ihnen verfügbar (Definition der Bibliothek nach Gisela Ewert und Walther Umstätter).
Unterscheidungen
Grundsätzlich wird zwischen wissenschaftlichen und allgemeinen Bibliotheken unterschieden.
Allgemeine Bibliotheken enthalten Literatur mit unterhaltendem und belehrendem Anspruch. Ihre Aufgabe ist es, eine gleichmäßige Literaturversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Zu ihnen gehören:
- kommunale Büchereien
- kirchliche Büchereien
- Werksbüchereien
- Vereinsbüchereien
- Leihbibliotheken
Wissenschaftliche Bibliotheken lassen sich unterteilen in Bibliotheken mit speziellen Sammelaufgaben und Universalbibliotheken, die thematisch nicht begrenzt sind. Bibliotheken mit speziellen Sammelaufgaben streben hierzu größtmögliche Vollständigkeit an, so dass beispielweise auch ausländische Literatur und Dissertationen? zu dem betreffenden Fachgebiet gesammelt werden.
Allgemeine wissenschaftliche Bibliotheken sammeln themenunabhängig z. B. alle Publikationen? eines bestimmten territorialen Gebietes. Zu ihnen gehören:
- Nationalbibliotheken
- Landes- und Provinzbibliotheken
- Deutsche Bibliothek?
- Deutsche Bücherei?
Bibliotheken lassen sich auch nach der Verwaltungsform unterscheiden in privat, halböffentlich (Werks-, Behörden- und Universitätsbibliotheken) und öffentlich (Staats-, Stadt- und Landesbibliotheken).
Eine weitere Unterscheidung betrifft die Ausleihmöglichkeit: Aus Leihbibliotheken kann man Bücher mit nach Hause nehmen. In Präsenzbibliotheken muss der Bestand im Haus bleiben und kann nur vor Ort im Lesesaal? eingesehen werden.
In wissenschaftlichen Bibliotheken wird der Bestand im Magazin? aufbewahrt. Über den Katalog? ist er den Nutzern zugänglich. Auch die allgemeinen Bibliotheken haben einen Katalog. Er dient dazu, das betreffende Buch schneller zu finden.
Große wissenschaftliche Bibliotheken archivieren ihre gesamten Bestände für die Nachwelt. Kleinere und allgemeine Bibliotheken legen den Schwerpunkt mehr auf die Aktualität, um möglichst viele Leser anzulocken. Damit die Bestände auf dem Laufenden sind, erhalten die Bibliotheken von den Verlagen Frei-? oder Pflichtexemplare?. Untereinander unterhalten die Bibliotheken einen Leihverkehr, so dass die Nutzer über Fernleihe? auch Bücher ausleihen können, die in der Bibliothek vor Ort nicht vorhanden sind.
Geschichte der Bibliothek
Siehe hierzu Extra-Artikel Bibliotheksgeschichte
Hauptseite | Bibliothekswesen | Bibliothek




