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Büchersendung

 früher hieß die Büchersendung auch Drucksache (c) pixelio.de

Die Bücher- bzw. Warensendung ist eine preisgünstige Möglichkeit, Bücher und andere Medien? innerhalb Deutschlands zu verschicken.

Im Vergleich zu teureren Versandarten wie Postpaket oder Päckchen, trägt die Büchersendung dem Sonderstatus von Büchern als Kulturgut Rechnung. Der Versand von Büchern trägt im weitesten Sinne zur Bildung und Alphabetisierung? der Bevölkerung bei, und ist deswegen staatlich bevorzugt. Diese staatliche Bevorzugung wirkte auch noch nach als die Post privatisiert wurde und hat sich seitdem als eine festen Einrichtung im innerdeutschen Postverkehr etabliert.

Die Geschichte der Büchersendung

1822Das Königreich Preußen führt eine günstige Bogengebühr für Kataloge,Zirkulare? und ungebundene Druckwaren der Buchhändler und Kaufleute ein.
1871Die dt. Reichspost erlaubt die Beförderung von Bücherzetteln? und Bestellkarten zur ermäßigten Drucksachen-Gebühr (auch "Sendung unter Kreuzband").
1882"Postaufträge zu Büchersendungen" ersetzen als neue Sendungsart die Drucksache.
1886wird das Konzept "Büchersendung von der Reichspost verworfen.
1952lässt die Bundespost den Versand von Büchern und Zeitschriften wieder unter der Bezeichnung "Drucksache" zu, ein Buch zu versenden kostet zwischen sieben und 50 Pfennig.
1963Die "Büchersendung" wird wieder in den Produktkatalog der Post aufgenommen.
1989Büchersendungen dürfen kurze Zeit bis zu 2000g wiegen, der Versand kostete 3,- DM.
1993Die Bestimmungen für die heutige Büchersendung/Warensendung werden festgelegt. Die "Drucksache" wird abgeschafft.

Versandbestimmungen und Einschränkungen

Prinzipiell darf eine Büchersendung folgendes enthalten:

  • Bücher und Broschüren (mittels Zwischenträger hergestellt und fest in einem Einband gebunden)
  • Noten (mittels Zwischenträger hergestellt)
  • Landkarten (Das Material ist irrelevant aber der kartographische Inhalt muss 75% der Fläche bedecken)

desweiteren dürfen diese Medien ein Gesamtgewicht von 1000g nicht überschreiten und keinen geschäftlichen Zwecken dienen.

Hier ist nicht der Versand gemeint, vielmehr darf die Ware selbst nicht kommerziell sein. Nicht erlaubt sind daher:

  • Geschäftsberichte gewerblicher Unternehmen
  • Werbematerial und Kataloge, auch wenn sie eine Schutzgebühr kosten
  • Veranstaltungs- und Lehrgangsprogramme die Preise enthalten

weiterhin sind nicht erlaubt:

  • Buchkalender? und Jahrbücher, die keine redaktionellen Texte enthalten.
  • Fragenbogenähnliche Vordrucke ohne lehrende Inhalte

Bücher dürfen aber Werbung enthalten solange sie sich auf Außen- und Innenseite des Umschlags und maximal zwei aufeinanderfolgende Seiten am Anfang und Ende des Werkes beschränkt.

Zusätzlich zu den Medien dürfen folgende Beilagen mit versendet werden:

  • Eine Rechnung oder Lieferschein,auch mit Zahlungsvordruck
  • Ein vorbereiteter Rückantwortschein mit Umschlag
  • Eine Leih- oder Buchlaufkarte?
  • Eine Widmung (auch auf einem beigelegtem Blatt)
  • Ein Zettel mit Druckfehlerberichtigungen und/oder Gesetzesänderungen
  • CD s die fest mit Büchern oder Broschüren verbunden sind

Verpackung und Kennzeichnung

Büchersendungen müssen offen versendet werden, am Besten eignen sich hierfür Versandtaschen,die mit Musterbeutelklammern verschlossen werden. Wichtig ist dabei, dass der Inhalt kontrolliert, und die Sendung danach wieder sicher verschlossen werden kann.

Ist das zu verschickende Buch eingeschweißt muss der Hinweis "Darf zu Prüfzwecken durch die Post geöffnet werden" angebracht sein.

Grundsätzlich muss der Schriftzug "Büchersendung" oberhalb der Empfängeranschrift lesbar angebracht sein. Dies macht die Büchersendung nach außen kenntlich.

Die Post bietet für Büchersendungen vier Größen- bzw. Gewichtsklassen an,deren Porto entsprechend gestaffelt ist.

Internationaler Versand

Internationale Büchersendungen können verschlossen eingeliefert werden, der Versand in die meisten Länder ist preislich gegenüber Paketen und Päckchen verbilligt.

Der Versender erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post automatisch mit der möglichen Öffnung zu Prüfzwecken einverstanden. Zur Kennzeichnung versieht man sie mit der Kennzeichnung "Presse und Buch international/ Press international".

Übrigens...

(c) pixelio.de

Hörbücher können als Warensendung verschickt werden, wiederverschließbar und mit dem Vermerk "Warensendung" gekennzeichnet gelten ähnliche Bestimmungen wie bei der Büchersendung.

Warensendungen sind auch preisreduziert, werden aber bei der Post nachrangig behandelt, deshalb kann der Versandweg bis zu fünf Werktage dauern.

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