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Rohbogen

Als Rohbogen bezeichnet man einen Druckbogen?, der noch nicht zur Buchlage? gefalzt? wurde.

Definition

Rohbogen bezeichnet nicht den handgeschöpften? Bogen? einer Papiermühle?, sondern einen Druckbogen?, der noch nicht zur Buchlage? gefalzt? wurde. Er kann also je nach Papierformat? im Schön- und Wiederdruck? mit insgesamt 4, 8 oder bspw. 16 Textblöcken? bedruckt sein. Diese würden nach einmaligem Falzen? eine Lage? für einen Band im Folioformat ergeben (das sind 2 Blatt, also 4 Seiten). Dazu entsprechend ergibt der Rohbogen, der auf beiden Seiten mit insgesamt 8 Textblöcken? bedruckt wurde, bei zwei Falzungen? eine Lage? für einen Quartband (4 Blatt = 8 Seiten), bzw. bei 16 Textblöcken? und drei Falzungen? eine Lage? für einen Oktavband (8 Blatt = 16 Seiten).

Letzterer ist das gebräuchlichste Buchformat? mit einer Rückenhöhe zwischen 15 und 25 cm. Bei einer anschließenden Fadenheftung? wäre der Heftfaden? also (außer vor dem ersten und nach dem letzten Auftreten) immer 8 Blatt von dem nächsten Heftfaden? entfernt. So kann nachträglich das Rohbogenformat etabliert werden.

Geschichte

Vom Beginn des Buchdrucks im 15. Jahrhundert bis zur Erfindung der Langsiebmaschine? in der Mitte des 19. Jahrhunderts wurden Papierbogen? (statt -bahnen?) bedruckt. In dieser Zeit kann von Rohbogen oder besser: historischen Rohbogen gesprochen werden, die auch jeweils vor dem Beschnitt einen Schöpf?- oder Büttenrand? zeigen.

Sie wurden in Schwaden? geknickt oder nur gerollt und in Fässern zu den Messen? transportiert. Dort unterhielten die Buchhändler, bzw. -verleger bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts einen Bogenhandel miteinander, d.h. ausgedruckte Bogen wurden gegeneinander verrechnet statt mit Geld bezahlt.

Erst der Käufer, der im Buchhandel? einen Stapel Rohbogen, die wie alte Stiche zeigen, in die Regale geschichtet waren (und auf den ihn separat gedruckte Aushängebogen hinwiesen), erstand, zahlte Geld, um sich die Ware anschließend nach seinem Geschmack und Möglichkeiten aufbinden zu lassen.

Ein Vorläufer des Paperbacks

Buchhändler hätten, was den deutschen Sprachraum betraf, je nach Rechtslage ihres Kleinstaates auch lange Zeit gar keine Einband?, bzw. gebundene Bücher verkaufen dürfen. Das war durch Zunftgesetze den Buchbindern vorbehalten.

Eine Ausnahme bildet die sogenannte Verlags?- oder Verlegerbroschur?, ein Interimseinband?, bei dem ein mitunter bedrucktes Papier als Umschlag? an den Stapelrücken gefalzter?, aber nicht aufgeschnittenen Druckbogen? geklebt wurde. Gewissermaßen ein Vorläufer des Paperback?. Rohbogen, die sich nicht oder nur schleppend verkauften, konnten vom Handel? als Makulatur? erramscht? werden.

So lebte Friedrich Schiller in seinen letzten Lebensjahren umgeben von Rohbogen der zuvor von ihm herausgegebenen Zeitschrift? „Die Horen“, ohne es zu wissen: Sie waren als Untertapete weiterverkauft und verwendet worden. Noch Mitte des 19. Jahrhunderts kaufte Wilhelm Raabe einen ihm unangenehm gewordenen, eigenen Text bei den Berliner Buchhändlern auf und benutzte die Rohbogen als Wärmedämmung unter den Teppichen seiner Wohnung.

Ein früher Begriff für Rohbogen ist „in albis“ (lat. „in weißen“), der entweder auf einen Schutzumschlag? aus einem nicht bedruckten Bogen hinzuweisen scheint oder die vorrangige Wahrnehmung, dass nämlich kein Einband existiert, beschreibt.

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